1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge und Beauftragungen der MoovIT GmbH („MoovIT“) gegenüber Lieferanten, Dienstleistern und Auftragnehmern („Auftragnehmer“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
3.1 Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige, funktionsfähige und vertragsgemäße Leistung.
3.2 Maßgeblich sind Bestellung, Leistungsbeschreibung, vereinbarte Spezifikationen, anerkannte Regeln der Technik sowie einschlägige gesetzliche Vorschriften.
3.3 Teilleistungen oder Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.1 Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich.
5.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, hat er MoovIT unverzüglich schriftlich zu informieren.
5.3 Bei Verzug stehen MoovIT die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu.
5.4 MoovIT ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Nettoauftragswertes pro vollendeter Verzugwoche zu verlangen, maximal 5 % des Nettoauftragswertes.
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sofern der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der MoovIT GmbH in Köln.